Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vrees

Mit 1762 Einwohnern zählt Vrees zu den kleineren Gemeinden im Landkreis Emsland
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
1830 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49757
Vorwahl
04479
Adresse der Gemeinde
Werlter Straße 9, 49757 Vrees
Werlter Straße 9, 49757 Vrees 49757 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Grenzenhöhe, Herzogsbusch, Grenzenhöhe, Herzogsbusch
Adressen:
1. Gemeinde Vrees
Hauptstraße 10
49635 Vrees

2. Ordnungsamt Vrees
Markt 5
49635 Vrees

3. Einwohnermeldeamt Vrees
Kirchstraße 12
49635 Vrees
Gemeinde Vrees – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.