Waakirchen ist eine Gemeinde im Westen des oberbayerischen Landkreises Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83666
Vorwahl
08021
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal, Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
2. Bürgeramt Waakirchen, Lindenplatz 1, 83666 Waakirchen
3. Ordnungsamt Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
Gemeinde Waakirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.