Waakirchen ist eine Gemeinde im Westen des oberbayerischen Landkreises Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83666
Vorwahl
08021
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal, Anger, Demmelberg, Frauenreit, Georgenried, Haslach, Hauserdörfl, Hörpoint, Kammerloh, Keilsried, Point, Praßberg, Riedern, Sarreit, Urschenthal
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
2. Bürgeramt Waakirchen, Lindenplatz 1, 83666 Waakirchen
3. Ordnungsamt Waakirchen, Hauptstraße 3, 83666 Waakirchen
Gemeinde Waakirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.