Wabern ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Main-Weser-Bahn (Kassel–Frankfurt)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7349 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
34590, 34576
Vorwahl
05683
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Cappel, Falkenhof, Grundmhle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof, Cappel, Falkenhof, Grundmühle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wabern, Sandsteig 4, 8124 Wabern
2. Steueramt Wabern, Wabernstrasse 15, 8124 Wabern
3. Einwohnerdienste Wabern, Kirchenthurnenstrasse 1, 8124 Wabern
Gemeinde Wabern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.