Wabern ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Main-Weser-Bahn (Kassel–Frankfurt)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7349 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
34590, 34576
Vorwahl
05683
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Cappel, Falkenhof, Grundmhle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof, Cappel, Falkenhof, Grundmühle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wabern, Sandsteig 4, 8124 Wabern
2. Steueramt Wabern, Wabernstrasse 15, 8124 Wabern
3. Einwohnerdienste Wabern, Kirchenthurnenstrasse 1, 8124 Wabern
Gemeinde Wabern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.