Wabern ist eine Gemeinde im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis an der Main-Weser-Bahn (Kassel–Frankfurt)
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
7349 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
34590, 34576
Vorwahl
05683
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Cappel, Falkenhof, Grundmhle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof, Cappel, Falkenhof, Grundmühle, Mosenberg, Tannenhöhe, Waldhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wabern, Sandsteig 4, 8124 Wabern
2. Steueramt Wabern, Wabernstrasse 15, 8124 Wabern
3. Einwohnerdienste Wabern, Kirchenthurnenstrasse 1, 8124 Wabern
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30
Dienstag: 08:00 - 16:30
Mittwoch: 08:00 - 16:30
Donnerstag: 08:00 - 16:30
Freitag: 08:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.