Wacken ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Steinburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1990 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25596                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04827                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Alsenhof, Kohlenbek, Alsenhof, Kohlenbek                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Wacken  
   Hauptstraße 28  
   25596 Wacken  
2. Amtsverwaltung Wacken  
   Markt 1  
   25596 Wacken  
3. Kreisverwaltung Steinburg  
   Königstraße 22  
   25524 Itzehoe  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wacken – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.