Wackersberg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nahe der Kurstadt Bad Tölz im Isarwinkel.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Bad Tölz-Wolfratshausen                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3603 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
83646                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08041                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bach, Bibermhle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof, Bach, Bibermühle, Bocksleiten, Burger, Höfen, Hub, Knapp, Lehen, Schnait, Sonnershof                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wackersberg  
   Wackersberg 2  
   83666 Wackersberg  
2. Finanzamt Bad Tölz  
   Römerschlager Str. 5  
   83646 Bad Tölz  
3. Landratsamt Weilheim-Schongau  
   Untere Straße 64  
   82362 Weilheim in Oberbayern  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wackersberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.