Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wackersdorf

Wackersdorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92442
Vorwahlen
09431, 09439, 09434
Adresse der Gemeinde
Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf
Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf 92442 Bayern DE
Website
Ortsteile
Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau, Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau
Adressen:
1. Gemeinde Wackersdorf
Rathausplatz 1
92442 Wackersdorf

2. Landratsamt Schwandorf
Am Forum 1
92421 Schwandorf

3. Finanzamt Schwandorf
Ludwigstraße 8
92421 Schwandorf
Gemeinde Wackersdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.