Wadersloh ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Kreises Warendorf in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59329
Vorwahlen
02523, 02520, 02945
Website
Ortsteile
Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus, Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus
Adressen:
1. Gemeinde Wadersloh, Rathausstraße 1, 59329 Wadersloh
2. Polizeidirektion Warendorf, Friedrichstraße 12, 48231 Warendorf
3. Kreis Warendorf, Kaiserstraße 10, 48231 Warendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.