Wadersloh ist eine Gemeinde im südöstlichen Teil des Kreises Warendorf in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.669 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59329
Vorwahlen
02523, 02520, 02945
Website
Ortsteile
Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus, Ackfeld, Basel, Bornefeld, Geist, Vahlhaus
Adressen:
1. Gemeinde Wadersloh, Rathausstraße 1, 59329 Wadersloh
2. Polizeidirektion Warendorf, Friedrichstraße 12, 48231 Warendorf
3. Kreis Warendorf, Kaiserstraße 10, 48231 Warendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.