Waidhaus (oberpfälzisch „Woihaus“) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92726
Vorwahl
09652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Khmhle, Marxmhle, Oberströbl, ™dkhrieth, Papiermhle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth, Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Kühmühle, Marxmühle, Oberströbl, Ödkührieth, Papiermühle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth
Adressen:
1. Markt Waidhaus
Hauptstraße 1
92726 Waidhaus
2. Gemeinde Waidhaus
Am Sportplatz 4
92726 Waidhaus
3. Bürgeramt Waidhaus
Rathausplatz 2
92726 Waidhaus
Gemeinde Waidhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.