Waidhaus (oberpfälzisch „Woihaus“) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zu Tschechien.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92726
Vorwahl
09652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Khmhle, Marxmhle, Oberströbl, ™dkhrieth, Papiermhle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth, Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Kühmühle, Marxmühle, Oberströbl, Ödkührieth, Papiermühle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth
Adressen:
1. Markt Waidhaus
Hauptstraße 1
92726 Waidhaus
2. Gemeinde Waidhaus
Am Sportplatz 4
92726 Waidhaus
3. Bürgeramt Waidhaus
Rathausplatz 2
92726 Waidhaus
Gemeinde Waidhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.