Waidhaus (oberpfälzisch „Woihaus“) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab an der Grenze zu Tschechien.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
2188 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
92726                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09652                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Khmhle, Marxmhle, Oberströbl, ™dkhrieth, Papiermhle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth, Berghaus, Birklohe, Frankenreuth, Grafenau, Hagendorf, Kühmühle, Marxmühle, Oberströbl, Ödkührieth, Papiermühle, Pfälzerhof, Reichenau, Reinhardsrieth                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Markt Waidhaus  
   Hauptstraße 1  
   92726 Waidhaus  
2. Gemeinde Waidhaus  
   Am Sportplatz 4  
   92726 Waidhaus  
3. Bürgeramt Waidhaus  
   Rathausplatz 2  
   92726 Waidhaus  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Waidhaus – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.