Wald-Michelbach im Odenwald ist mit einer Fläche von über 74 km² die flächenmäßig größte Gemeinde im südhessischen Kreis Bergstraße, noch vor der Stadt Lampertheim.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.664 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69483
Vorwahl
06207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach, Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach
Adressen:
1. Gemeinde Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
2. Ordnungsamt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
3. Bürgeramt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.