Waldbreitbach ist eine Ortsgemeinde und ein staatlich anerkannter Luftkurort an der Wied im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1889 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56588
Vorwahl
02638
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wscheid, Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wüscheid
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldbreitbach
Hauptstraße 48
56588 Waldbreitbach
2. Tourist-Information Waldbreitbach
Neuer Weg 1
56588 Waldbreitbach
3. Forstamt Neuwied
Gildestrasse 4
56567 Neuwied
Gemeinde Waldbreitbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.