Waldbreitbach ist eine Ortsgemeinde und ein staatlich anerkannter Luftkurort an der Wied im Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1889 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56588
Vorwahl
02638
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wscheid, Antoniushaus, Gasbitze, Glockscheid, Gutshof, Muscheiderhof, Over, Rabental, Wüscheid
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldbreitbach
Hauptstraße 48
56588 Waldbreitbach
2. Tourist-Information Waldbreitbach
Neuer Weg 1
56588 Waldbreitbach
3. Forstamt Neuwied
Gildestrasse 4
56567 Neuwied
Gemeinde Waldbreitbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.