Waldeck ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises
Bundesland
Landkreis
Saale-Holzland-Kreis
Einwohner
240 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
07646
Vorwahl
036692
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Albenreuth, Anzenberg, Atzmannsberg, Beringersreuth, Bingarten, Godas, Guttenberg, Hahneneggaten, Köglitz, Kronau, Lettenmhle, Neusteinreuth, Oberneumhle, Pinzenhof, Rosenbhl, Scheid, Schönreuth, Schweißenreuth, Tiefenbach, Zwergau, Albenreuth, Anzenberg, Atzmannsberg, Beringersreuth, Bingarten, Godas, Guttenberg, Hahneneggaten, Köglitz, Kronau, Lettenmühle, Neusteinreuth, Oberneumühle, Pinzenhof, Rosenbühl, Scheid, Schönreuth, Schweißenreuth, Tiefenbach, Zwergau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Bad Wildungen
Wilhelmstraße 6
34537 Bad Wildungen
2. Landkreis Waldeck-Frankenberg
Karl-Waldschmidt-Straße 1
34560 Fritzlar
3. Gemeindeverwaltung Lichtenfels
Hauptstraße 1
34587 Lichtenfels
Gemeinde Waldeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung