Waldeck ist eine Gemeinde im Osten des Saale-Holzland-Kreises
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Saale-Holzland-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
240 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
07646                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036692                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Albenreuth, Anzenberg, Atzmannsberg, Beringersreuth, Bingarten, Godas, Guttenberg, Hahneneggaten, Köglitz, Kronau, Lettenmhle, Neusteinreuth, Oberneumhle, Pinzenhof, Rosenbhl, Scheid, Schönreuth, Schweißenreuth, Tiefenbach, Zwergau, Albenreuth, Anzenberg, Atzmannsberg, Beringersreuth, Bingarten, Godas, Guttenberg, Hahneneggaten, Köglitz, Kronau, Lettenmühle, Neusteinreuth, Oberneumühle, Pinzenhof, Rosenbühl, Scheid, Schönreuth, Schweißenreuth, Tiefenbach, Zwergau                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Bad Wildungen  
   Wilhelmstraße 6  
   34537 Bad Wildungen  
2. Landkreis Waldeck-Frankenberg  
   Karl-Waldschmidt-Straße 1  
   34560 Fritzlar  
3. Gemeindeverwaltung Lichtenfels  
   Hauptstraße 1  
   34587 Lichtenfels  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Waldeck – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
                            
                                Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
 
                         
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.