Walderbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Walderbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2306 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93194
Vorwahl
09464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn, Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walderbach
Hauptstraße 11
93129 Walderbach
2. Finanzamt Schwandorf
Flößaustraße 3
92421 Schwandorf
3. Landkreis Schwandorf
Wittelsbacherstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Walderbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.