Walderbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Walderbach.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberpfalz                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2306 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93194                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09464                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn, Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Walderbach  
   Hauptstraße 11  
   93129 Walderbach  
2. Finanzamt Schwandorf  
   Flößaustraße 3  
   92421 Schwandorf  
3. Landkreis Schwandorf  
   Wittelsbacherstraße 1  
   92421 Schwandorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Walderbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.