Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Waldlaubersheim

Waldlaubersheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
813 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55444
Vorwahl
06707
Adresse der Verbandsverwaltung
Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg
Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg 55444 Rheinland-Pfalz DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Waldlaubersheim
Hauptstraße 2
55566 Waldlaubersheim

2. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
An den Graben 8
55543 Bad Kreuznach

3. Landkreis Bad Kreuznach
Mannheimer Str. 7
55543 Bad Kreuznach
Gemeinde Waldlaubersheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.