Waldsassen ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und das kulturelle Zentrum des Oberpfälzer Stiftlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95652
Vorwahl
09632
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egglasgrn, Glasmhle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmhle, Mitterhof, Motzersreuth, Mnchenreuth, Naßgtl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth, Egglasgrün, Glasmühle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmühle, Mitterhof, Motzersreuth, Münchenreuth, Naßgütl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldsassen
Marktplatz 1
95697 Waldsassen
2. Finanzamt Tirschenreuth
Christian-Schmidt-Straße 8
95643 Tirschenreuth
3. Landratsamt Tirschenreuth
Rähnstraße 11
95643 Tirschenreuth
Gemeinde Waldsassen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.