Waldsassen ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth und das kulturelle Zentrum des Oberpfälzer Stiftlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95652
Vorwahl
09632
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egglasgrn, Glasmhle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmhle, Mitterhof, Motzersreuth, Mnchenreuth, Naßgtl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth, Egglasgrün, Glasmühle, Glaswies, Kappel, Kondrau, Kornmühle, Mitterhof, Motzersreuth, Münchenreuth, Naßgütl, Netzstahl, Neusorg, Panzen, Pechtnersreuth, Pfaffenreuth, Poxdorf, Sauerbrunn, Schottenhof, Wernersreuth
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldsassen
Marktplatz 1
95697 Waldsassen
2. Finanzamt Tirschenreuth
Christian-Schmidt-Straße 8
95643 Tirschenreuth
3. Landratsamt Tirschenreuth
Rähnstraße 11
95643 Tirschenreuth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.