Waldthurn ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Zur Gemeinde Waldthurn gehört der Wallfahrtsort Fahrenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92727
Vorwahl
09657
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Khbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth, Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Kühbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
2. Ordnungsamt Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
3. Finanzamt Weiden
Bgm.-Eisenreich-Straße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Waldthurn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.