Waldthurn ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Zur Gemeinde Waldthurn gehört der Wallfahrtsort Fahrenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92727
Vorwahl
09657
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Khbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth, Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Kühbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
2. Ordnungsamt Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
3. Finanzamt Weiden
Bgm.-Eisenreich-Straße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Waldthurn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.