Waldthurn ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Zur Gemeinde Waldthurn gehört der Wallfahrtsort Fahrenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92727
Vorwahl
09657
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Khbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth, Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Kühbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
2. Ordnungsamt Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
3. Finanzamt Weiden
Bgm.-Eisenreich-Straße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.