Walkertshofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stauden mit Sitz in Langenneufnach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1134 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86877
Vorwahl
08239
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Gumpenweiler, Heiblhof, Hölden, Hötzelsdorf, Maiersdorf, Oberrothan, Schweizerhof, Gumpenweiler, Heiblhof, Hölden, Hötzelsdorf, Maiersdorf, Oberrothan, Schweizerhof
Adressen:
1. Gemeinde Walkertshofen
Hauptstraße 1
86860 Walkertshofen
2. Landratsamt Augsburg
Prinzregentenstraße 5
86150 Augsburg
3. Finanzamt Augsburg-Land
Bahnhofstraße 5
86156 Augsburg
Gemeinde Walkertshofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.