Wallenfels ist eine Stadt im Osten des oberfränkischen Landkreises Kronach in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2573 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96346
Vorwahlen
09262, 09289
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörnach, Erlabrck, Forstloh, Hammer, Neumhle, Oberwellesmhle, Remitzhof, Schnabrichsmhle, Unterwellesmhle, Wallenfels, Wellesbach, Wellesberg, Dörnach, Erlabrück, Forstloh, Hammer, Neumühle, Oberwellesmühle, Remitzhof, Schnabrichsmühle, Stumpfenschneidmühle, Unterwellesmühle, Wellesbach, Wellesberg
Adressen:
1. Gemeinde Wallenfels, Hauptstraße 1, 96346 Wallenfels
2. Stadtverwaltung Kronach, Hauptstraße 19, 96317 Kronach
3. Landratsamt Kronach, Ludwigstraße 2, 96317 Kronach
Gemeinde Wallenfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.