Wallerfing ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Deggendorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberpöring.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94574
Vorwahl
09936
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting, Ramsdorf, Reitberg, Unterfrauenholz, Zeitlstadt, Ammersöd, Bachling, Einöden, Englöd, Eschlbach, Frauenholz, Gneidingerhart, Hacklöd, Hansöd, Hasreit, Herblfing, Hiemling, Hirlöd, Kolling, Lain, Neubachling, Neusling, Putting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
2. Standesamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
3. Ordnungsamt Wallerfing, Hauptstraße 1, 94522 Wallerfing
Gemeinde Wallerfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung