Waltenhofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87448
Vorwahlen
08303, 0831
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aubruck, Bachtel, Berg, Bergen, Brenden, Dreisenmhle, Eggenberg, Ettlis, Fischen, Friesinsel, Gerats, Hatzenberg, Helen, Hub, Hubers, Hupprechts, Insel, Judenried, Kiesels, Kuhnen, Lanzen, Laudorf, Leuten, Leutenhofen, Linden, Maind, Memhölz, Oberburg, Oberegg, Oberhub, Rauns, Rohr, Stegacker, Steig, Suiters, Trken, Unterburg, Unteregg, Veits, Wachters
Adressen:
1. Gemeinde Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
2. Ordnungsamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
3. Standesamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.