Waltenhofen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
9759 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87448
Vorwahlen
08303, 0831
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aubruck, Bachtel, Berg, Bergen, Brenden, Dreisenmhle, Eggenberg, Ettlis, Fischen, Friesinsel, Gerats, Hatzenberg, Helen, Hub, Hubers, Hupprechts, Insel, Judenried, Kiesels, Kuhnen, Lanzen, Laudorf, Leuten, Leutenhofen, Linden, Maind, Memhölz, Oberburg, Oberegg, Oberhub, Rauns, Rohr, Stegacker, Steig, Suiters, Trken, Unterburg, Unteregg, Veits, Wachters
Adressen:
1. Gemeinde Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
2. Ordnungsamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
3. Standesamt Waltenhofen, Hauptstraße 39, 87448 Waltenhofen
Gemeinde Waltenhofen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.