Walting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und bildet mit den Gemeinden Pollenfeld und Schernfeld die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85137
Vorwahl
08426
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Brunnmhle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof, Brunnmühle, Götzelshard, Inching, Ziegelhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walting
Hauptstraße 10
85114 Walting
2. Ordnungsamt Landkreis Eichstätt
Mühlstraße 1
85072 Eichstätt
3. Finanzamt Ingolstadt
Dammstraße 2
85057 Ingolstadt
Gemeinde Walting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.