Sie entstand am 26. Oktober 2003 durch die brandenburgische Gemeindegebietsreform aus neun ursprünglich selbstständigen Gemeinden
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Barnim
Einwohner
23.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16348
Vorwahlen
033397, 030, 03337, 033056, 033395, 033396
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Wandlitz
Am Bürgerpark 1
16348 Wandlitz
2. Einwohnermeldeamt Wandlitz
Am Bürgerpark 1
16348 Wandlitz
3. Ordnungsamt Wandlitz
Am Bürgerpark 1
16348 Wandlitz
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.