Wankendorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Das Amt Bokhorst-Wankendorf hat in Wankendorf seinen Verwaltungssitz
Bundesland
Kreis
Einwohner
2916 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24601
Vorwahl
04326
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstcken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau, Obendorf, Perdöl, Perdölermhle, Röschkoppel, Schimmelhof, Stubben, Voßberg, Wohldhörn, Ziegelhof, Ziegelstelle, Bansrade, Bockelhorn, Bockhorn, Brammerberg, Eichholz, Ellerstücken, Jägersberg, Kiwitt, Kölling, Kuhlrade, Langenreihe, Löhndorf, Mannhagen, Mißmaaßen, Nettelau
Adressen:
1. Gemeinde Wankendorf
Markt 1
24601 Wankendorf
2. Amtsverwaltung Wankendorf
Am Markt 1
24601 Wankendorf
3. Finanzamt Neumünster
Holstenstraße 12
24534 Neumünster
Gemeinde Wankendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.