Warmsen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Uchte im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
3229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31606
Vorwahl
05767
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bahlen, Brinkort, Blten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Striede, Walshorst, Westerbruchsheide, AufdemBirkenfelde, Bahlen, Brinkort, Bülten, Buschhorn, Hagedorn, Hauskämpen, Horst, Horstlohsheide, Ihlt, Leuchte, Oberheide, Röhenberg, Salle, Schwalenberg, Stegenort, Stüriede, Walshorst, Westerbruchsheide
Adressen:
1. Gemeinde Warmsen
Steinweg 2
49419 Warmsen
2. Amtsgericht Diepholz
Wilhelmstraße 16
49356 Diepholz
3. Landkreis Diepholz
Bremer Straße 12
49356 Diepholz
Gemeinde Warmsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.