Warngau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83627, 83714
Vorwahlen
08021, 08020, 08024, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerheiligen, Allhöfe, Aning, Bergham, Bernloh, Böttberg, Brg, Brgtal, Burgweg, Daxer, Dickl, Draxlham, Einhaus, Feldschuster, Gschwendtner, Haid, Haidhub, Heigenkam, Hinterhöher, Hörndl, Hössenthal, Holzmann, Jehl, Kaishof, Kirchlehen, Ludwiger, Markhaus, Mhlweg, Neuhaus, Oberwarngau, Osterwarngau, Polz, Rain, Reitham, Rinnentrad, Sonnenreuth, Steingräber, Stuttlehen, Tannried, Vorderhöher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Warngau
Hauptstraße 10
83627 Warngau
2. Landratsamt Miesbach
Marienplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Rosenheim
Chiemseestraße 12
83022 Rosenheim
Gemeinde Warngau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf