Warngau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83627, 83714
Vorwahlen
08021, 08020, 08024, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerheiligen, Allhöfe, Aning, Bergham, Bernloh, Böttberg, Brg, Brgtal, Burgweg, Daxer, Dickl, Draxlham, Einhaus, Feldschuster, Gschwendtner, Haid, Haidhub, Heigenkam, Hinterhöher, Hörndl, Hössenthal, Holzmann, Jehl, Kaishof, Kirchlehen, Ludwiger, Markhaus, Mhlweg, Neuhaus, Oberwarngau, Osterwarngau, Polz, Rain, Reitham, Rinnentrad, Sonnenreuth, Steingräber, Stuttlehen, Tannried, Vorderhöher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Warngau
Hauptstraße 10
83627 Warngau
2. Landratsamt Miesbach
Marienplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Rosenheim
Chiemseestraße 12
83022 Rosenheim
Gemeinde Warngau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.