Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Warringholz

Warringholz (niederdeutsch: Warrensholt) ist eine Gemeinde im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Steinburg
Einwohner
297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25560
Vorwahl
04892
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Großesholz, Großesholz
Adressen:
1. Gemeindebüro Warringholz, Hauptstraße 1, 24613 Warringholz
2. Ordnungsamt Kreis Segeberg, Steinstraße 15, 23795 Bad Segeberg
3. Einwohnermeldeamt Warringholz, Hauptstraße 1, 24613 Warringholz
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Dienstag: 08:30 - 12:00 Mittwoch: 08:30 - 12:00 Donnerstag: 08:30 - 12:00 Freitag: 08:30 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.