Wartenberg ist eine Gemeinde im Osten des mittelhessischen Vogelsbergkreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
3904 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36367
Vorwahlen
06641, 06648
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Wartenberg, Zaglmhle, Altweg, Auerbach, Aufham, Fendsbach, Hardt, Hinterauerbach, Pesenlern, Straß, Thenn, Vorderauerbach, Zaglmühle
Adressen:
1. Gemeinde Wartenberg, Hauptstraße 1, 36304 Alsfeld
2. Amtsgericht Alsfeld, Wilhelmstraße 12, 36304 Alsfeld
3. Straßenverkehrsamt Vogelsbergkreis, Mühlenstraße 5, 36304 Lauterbach
Gemeinde Wartenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.