Warthausen gehört mit rund 5.000 Einwohnern zu den größten Landgemeinden im baden-württembergischen Landkreis Biberach.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
5297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
88447, 88400
Vorwahl
07351
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barabein, Galmutshöfen, Herrlishöfen, Höfen, Oberhöfen, Rappenhof, Rißhöfen, Röhrwangen, Warthausen, Barabein, Galmutshöfen, Herrlishöfen, Höfen, Oberhöfen, Rappenhof, Rißhöfen, Röhrwangen
Adressen:
1. Gemeinde Warthausen
Hauptstraße 28
88447 Warthausen
2. Landkreis Biberach
Bahnhofstraße 5
88400 Biberach an der Riß
3. Gesundheitsamt Biberach
Wilhelmstraße 22
88400 Biberach an der Riß
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 11:30
Dienstag: 08:30 - 11:30
Mittwoch: 08:30 - 11:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.