Warthausen gehört mit rund 5.000 Einwohnern zu den größten Landgemeinden im baden-württembergischen Landkreis Biberach.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Biberach                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5297 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
88447, 88400                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
07351                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Barabein, Galmutshöfen, Herrlishöfen, Höfen, Oberhöfen, Rappenhof, Rißhöfen, Röhrwangen, Warthausen, Barabein, Galmutshöfen, Herrlishöfen, Höfen, Oberhöfen, Rappenhof, Rißhöfen, Röhrwangen                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Warthausen  
   Hauptstraße 28  
   88447 Warthausen  
2. Landkreis Biberach  
   Bahnhofstraße 5  
   88400 Biberach an der Riß  
3. Gesundheitsamt Biberach  
   Wilhelmstraße 22  
   88400 Biberach an der Riß  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Warthausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
    13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
 Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
 Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
- Rechtliche Verbindlichkeit:
 Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
 Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
- Maßstab:
 Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
 Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
- Geltungsbereich:
 Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
 Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet