Wattenbek ist eine Gemeinde bei Neumünster im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein und ist mit circa 2800 Einwohnern die zweitgrößte Gemeinde des Amtes Bordesholm.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2898 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24582
Vorwahl
04322
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Wattenbek
Am Markt 1
24582 Wattenbek
2. Einwohnermeldeamt Wattenbek
Am Markt 1
24582 Wattenbek
3. Standesamt Wattenbek
Am Markt 1
24582 Wattenbek
Gemeinde Wattenbek – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.