Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wattenheim

Sie gehört der Verbandsgemeinde Leiningerland an, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die neuntgrößte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
1625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67319
Vorwahl
06356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Autobahnmeisterei, Autobahnraststätte, Autobahntankstelle, Görlesgrund, Hammermhle, Hetschmhle, Keckenhtte, Schmelz, Tränenberg, Waldesruh, Autobahnmeisterei, Autobahnraststätte, Autobahntankstelle, Görlesgrund, Hammermühle, Hetschmühle, Keckenhütte, Schmelz, Tränenberg, Waldesruh
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wattenheim
Hauptstraße 1
67229 Wattenheim

2. Ordnungsamt Wattenheim
Hauptstraße 1
67229 Wattenheim

3. Finanzamt Worms
Luth. Straße 9
67547 Worms
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.