Wegscheid ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau.
                    
                        
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5483 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
94110                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08592                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aiglsöd, Eidenberg, Frickenhammer, Fronau, Glotzing, Gossingerreut, Hartmannsreut, Haslingerhammer, Heindlmhle, Hinterkhberg, Hintersäg, Hochwinkl, Hochwurz, Jägermhle, Kappel, Karlhäuser, Kasbergerwaid, Kitzau, Kohlwies, Kramerschlag, Krennerhäuser, Lacken, Maierhof, Meßnerschlag, Mitterwasser, Möslberg, Monigottsöd, Neuhäusl, Niederwegscheid, Nöplbleiche, Pommeislhammer, Ponholz, Puffermhle, Rablhäuser, Raschmhl, Richtermhle, Schabenkasing, Schlehreut, Schönau, Steinbachhäusl                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Wegscheid  
Hauptstraße 1  
94143 Wegscheid
2. Landratsamt Passau  
Häberlstraße 20  
94032 Passau
3. Stadtverwaltung Vilshofen an der Donau  
Ludwigstraße 18  
94474 Vilshofen
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wegscheid – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.