Weihmichl ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Furth.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Niederbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2525 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
84107                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08704, 08708                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmhle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmhle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell, Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmühle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmühle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Weihmichl, Hauptstraße 1, 84100 Weihmichl  
2. Jugendamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut  
3. Ordnungsamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
                        
                        
                            
                                Gemeinde Weihmichl – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.