Weihmichl ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Furth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84107
Vorwahlen
08704, 08708
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmhle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmhle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell, Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmühle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmühle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell
Adressen:
1. Gemeinde Weihmichl, Hauptstraße 1, 84100 Weihmichl
2. Jugendamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
3. Ordnungsamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
Gemeinde Weihmichl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.