Weihmichl ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Furth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
2525 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84107
Vorwahlen
08704, 08708
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmhle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmhle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell, Aich, Ebensland, Edenland, Gabisreuth, Halshorn, Hetzenbach, Kornmühle, Oberndorf, Oberschwendt, Schachten, Straßhäusl, Täublmühle, Unterschwendt, Vorthan, Weihern, Wochesland, Zell
Adressen:
1. Gemeinde Weihmichl, Hauptstraße 1, 84100 Weihmichl
2. Jugendamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
3. Ordnungsamt Landratsamt Landshut, Wittstraße 15, 84034 Landshut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.