Weilbach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und liegt im bayerischen Teil des Odenwalds.
                    
                        
                                
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Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2150 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
63937, 63916                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09373                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Weckbach, Weckbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Weilbach, Hauptstraße 1, 63934 Weilbach  
2. Ordnungsamt Weilbach, Hauptstraße 1, 63934 Weilbach  
3. Finanzamt Miltenberg, Ostring 4, 63897 Miltenberg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Weilbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: 00:00 - 00:00
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.