Weilerbach ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4818 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67685
Vorwahl
06374
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichwieserhof, OberePfeifermhle, Pfeifermhle, Samuelshof, Schellenbergerhof, Weilerbach, Eichwieserhof, OberePfeifermühle, Pfeifermühle, Samuelshof, Schellenbergerhof, UnterePfeifermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
2. Ordnungsamt Landkreis Kaiserslautern, Martin-Luther-Straße 14, 67655 Kaiserslautern
3. Einwohnermeldeamt Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
Gemeinde Weilerbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.