Weitnau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Oberallgäu                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
5360 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
87480                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
08375, 08378                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bhl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle, Bühl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau  
2. Landkreis Oberallgäu, An den Bachwiesen 2, 87527 Sonthofen  
3. Rathaus Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Weitnau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
- Dienstag: 
- Mittwoch: 
- Donnerstag: 
- Freitag: 
- Samstag: 
- Sonntag: 
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.