Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weitnau

Weitnau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
5360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87480
Vorwahlen
08375, 08378
Adresse derMarktverwaltung
Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau
Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau 87480 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bhl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle, Bühl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle
Adressen:
1. Gemeinde Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
2. Landkreis Oberallgäu, An den Bachwiesen 2, 87527 Sonthofen
3. Rathaus Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
Gemeinde Weitnau – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.