Weitnau ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
5360 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87480
Vorwahlen
08375, 08378
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle, Bühl, Eisenbolz, Engelhirsch, Engelwarz, Ettensberg, Gerholz, Haslach, Hub, Leutfritz, Moos, Osterhofen, Rechtis, Rieder, Ritzenschattenhalb, Ritzensonnenhalb, Waltrams, Weilerle
Adressen:
1. Gemeinde Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
2. Landkreis Oberallgäu, An den Bachwiesen 2, 87527 Sonthofen
3. Rathaus Weitnau, Hauptstraße 16, 87480 Weitnau
Gemeinde Weitnau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.