Weitramsdorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Coburg mit rund 5000 Einwohnern.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
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Oberfranken                                
                                
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                                    Einwohner
                                
                                
5085 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96479                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
09561, 09567                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Gersbach, Schlettach, Gersbach, Schlettach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Weitramsdorf  
   Hauptstraße 29  
   96479 Weitramsdorf  
2. Bürgeramt Weitramsdorf  
   Hauptstraße 29  
   96479 Weitramsdorf  
3. Ordnungsamt Weitramsdorf  
   Hauptstraße 29  
   96479 Weitramsdorf  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Weitramsdorf – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.