Welschbillig ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
2610 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54298
Vorwahl
06506
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Burgmhle, EchternacherHof, Helenenberg, Kyll, Möhn, Schwarzkreuz, Träg,GemMöhn, Windmhle, Burgmühle, EchternacherHof, Helenenberg, Kyll, Möhn, Schwarzkreuz, Windmühle
Adressen:
1. Ortsgemeinde Welschbillig
Hauptstraße 53
54298 Welschbillig
2. Verbandsgemeinde Speicher
Am Rathaus 1
47798 Speicher
3. Landkreis Trier-Saarburg
Wilhelmstraße 9
54290 Trier
Gemeinde Welschbillig – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.