Die Stadt Welzheim ist ein Luftkurort in Baden-Württemberg, im Welzheimer Wald, 40 km östlich von Stuttgart.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.219 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73642
Vorwahl
07182
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichstrut, Bausche, Breitenfrst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmhle, Langenberg, Laufenmhle, Leinhalde, Lettenstich, Obermhle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg, Aichstrut, AichstruterSägmühle, Bausche, Breitenfürst, Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Eierhof, Eselshalden, Gausmannsweiler, Klingenmühle, Langenberg, Laufenmühle, Leinhalde, Lettenstich, Obermühle, Schafhof, Seiboldsweiler, Taubenhof, Vorderhundsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
2. Ordnungsamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
3. Bauamt Welzheim
Hauptstraße 30
73553 Welzheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.