Wensin ist eine Gemeinde am Ufer des Wardersees im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
873 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23827
Vorwahl
04559
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hls, Lehmberg, Mssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten, Albrechtshof, Altdorf, BraunerHirsch, Eckrade, Fährkate, Feldscheide, Garbek, Göls, Hohlegruft, Hüls, Lehmberg, Müssen, Paßopp, RoteKate, Scheidekate, Schlagberg, Sophienberg, Taterborn, Waldhof, Wegekaten
Adressen:
1. Gemeinde Wensin
Hauptstraße 12
23845 Wensin
2. Kreisverwaltung Segeberg
Kaiserstraße 8
23795 Bad Segeberg
3. Amtsgericht Bad Segeberg
Mühlenstraße 20
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Wensin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.