Wermelskirchen ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen südöstlich von Remscheid im Rheinisch-Bergischen Kreis mit den Ortsteilen Dhünn und Dabringhausen im Naturpark Bergisches Land
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Einwohner
34.480 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42929
Vorwahlen
02196, 02193, 02174
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eipringhausen, Elbringhausen, Höhrath, Neuenflgel, Neuenhöhe, Oberwinkelhausen, Pohlhausen, Sellscheid, Stolzenberg, Töckelhausen, Unterwinkelhausen, Eipringhausen, Elbringhausen, Höhrath, Neuenflügel, Neuenhöhe, Oberwinkelhausen, Pohlhausen, Sellscheid, Stolzenberg, Töckelhausen, Unterwinkelhausen
Adressen:
Stadtverwaltung Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Bürgeramt Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Ordnungsamt Wermelskirchen
Rathausplatz 1
42929 Wermelskirchen
Gemeinde Wermelskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.