Werpeloh ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Sögel im Landkreis Emsland in Niedersachsen (Deutschland).
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Emsland                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1106 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49751                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
05952                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Werpeloh  
   Am Schulte 1  
   49751 Werpeloh  
2. Landkreis Emsland  
   Willy-Brandt-Ring 30  
   49716 Meppen  
3. Einwohnermeldeamt Werpeloh  
   Am Schulte 1  
   49751 Werpeloh  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Werpeloh – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.