Wertach ist ein Markt im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
2657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87497
Vorwahl
08365
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bichel, Buronhtte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid, Bichel, Buronhütte, EnthalbderAch, Gereute, Hinterreute, Hinterschneid, Oberellegg, Schray, Unterellegg, Vorderreute, Vorderschneid
Adressen:
1. Gemeinde Wertach
Hauptstraße 1
87497 Wertach
2. Landratsamt Oberallgäu
Büchsenstraße 11
87527 Sonthofen
3. Ausländeramt Oberallgäu
Georg-Schäfer-Straße 3
87527 Sonthofen
Gemeinde Wertach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.