Wertingen ist eine Stadt und ein Mittelzentrum im nordschwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
9415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86637
Vorwahl
08272
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bliensbach, Geratshofen, Gottmannshofen, Prettelshofen, Reatshofen, Reutenhof, Bliensbach, Geratshofen, Gottmannshofen, Prettelshofen, Reatshofen, Reutenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wertingen, Bahnhofstraße 1, 86637 Wertingen
2. Ordnungsamt Wertingen, Bahnhofstraße 1, 86637 Wertingen
3. Finanzamt Augsburg-West, Karlstraße 3, 86152 Augsburg
Gemeinde Wertingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.