Wesselburen ist eine Stadt im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
3465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25764
Vorwahl
04833
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Balkhemm, Bojekammer, Fahrengreth, Hammweg, Hartenkröge, Hassenbttel, Hauberg, Hellschen, Hellschenerweg, Hödienwisch, Oken, Unterschaar, Balkhemm, Bojekammer, Fahrengreth, Hammweg, Hartenkröge, Hassenbüttel, Hauberg, Hellschen, Hellschenerweg, Hödienwisch, Oken, Unterschaar
Adressen:
1. Gemeindebüro Wesselburen
Am Rathaus 1
25764 Wesselburen
2. Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
Breite Straße 2
25761 Büsum
3. Standesamt Wesselburen
Am Rathaus 1
25764 Wesselburen
Gemeinde Wesselburen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.