Wessobrunn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82405
Vorwahl
08809
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altkreut, Anger, Bayerstadl, Bichl, Blaik, Burgstall, Eck, Edenhof, Feuchten, Forst, Geiger, Gmain, Grabhof, Guggenberg, Hagenlehen, Haid, Hof, Holzlehen, Hub, Kaltenbrunn, Kronholz, Leithen, Linden, Mandlhof, Metzgengasse, Moos, Moosmhle, Paterzell, Pentscher, Prschlehen, Puitl, Rechthal, Reiserlehen, Rohrmoos, StLeonhard, Schellschwang, Schlittbach, Schlitten, Schönwag, Schwabhof
Adressen:
1. Gemeinde Wessobrunn
Hauptstraße 15
82405 Wessobrunn
2. Amt für Landwirtschaft Weilheim
Waisenhausstraße 1
82362 Weilheim in Oberbayern
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Kirchplatz 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wessobrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.