Wessobrunn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
2227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82405
Vorwahl
08809
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altkreut, Anger, Bayerstadl, Bichl, Blaik, Burgstall, Eck, Edenhof, Feuchten, Forst, Geiger, Gmain, Grabhof, Guggenberg, Hagenlehen, Haid, Hof, Holzlehen, Hub, Kaltenbrunn, Kronholz, Leithen, Linden, Mandlhof, Metzgengasse, Moos, Moosmhle, Paterzell, Pentscher, Prschlehen, Puitl, Rechthal, Reiserlehen, Rohrmoos, StLeonhard, Schellschwang, Schlittbach, Schlitten, Schönwag, Schwabhof
Adressen:
1. Gemeinde Wessobrunn
Hauptstraße 15
82405 Wessobrunn
2. Amt für Landwirtschaft Weilheim
Waisenhausstraße 1
82362 Weilheim in Oberbayern
3. Landratsamt Weilheim-Schongau
Kirchplatz 1
82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Wessobrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.