Westerhever (dänisch: Vesterhever) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
99 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbll, Steinhtten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg, Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbüll, Steinhütten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerhever
Westerhever 5
25881 Westerhever
2. Amt Eiderstedt
Eiderstedter Str. 11
25881 Tönning
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Stellenweg 1
25832 Tönning
Gemeinde Westerhever – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.