Westerhever (dänisch: Vesterhever) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
99 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbll, Steinhtten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg, Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbüll, Steinhütten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerhever
Westerhever 5
25881 Westerhever
2. Amt Eiderstedt
Eiderstedter Str. 11
25881 Tönning
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Stellenweg 1
25832 Tönning
Gemeinde Westerhever – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.