Westerhever (dänisch: Vesterhever) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
99 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04865
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbll, Steinhtten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg, Ahndel, Boikenwarft, Edamshar, Heerstraße, Kamphörn, Knutzenswarft, Kratzenberg, Leikenhusen, Rosenhof, Schanze, Schleuse, Siekhof, Sieversbüll, Steinhütten, Stufhusen, Tofthof, Westerheversand, Wogemannsburg
Adressen:
1. Gemeindebüro Westerhever
Westerhever 5
25881 Westerhever
2. Amt Eiderstedt
Eiderstedter Str. 11
25881 Tönning
3. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Stellenweg 1
25832 Tönning
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.