Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wettrup

Wettrup ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Lengerich im Landkreis Emsland in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
532 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49838
Vorwahl
05909
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstr. 11, 49838 Wettrup
Bahnhofstr. 11, 49838 Wettrup 49838 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wettrup, Hauptstraße 1, 49767 Wettrup
2. Bürgeramt Wettrup, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 5, 49767 Wettrup
3. Ordnungsamt Wettrup, Kämpe 3, 49767 Wettrup
Gemeinde Wettrup – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 15:30
  • Dienstag: 08:00 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 15:30
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.