Weyarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83629, 83626
Vorwahlen
08020, 08063, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adam, Aigner, Bach, Baderer, Bernecker, Bruck, Christoph, Einhaus, Erlach, Feller, Fentbach, Ferdinand, Filzer, Gotzing, Großpienzenau, Großseeham, Hainz, Harring, Hochhaus, Huber, Kleinpienzenau, Kleinseeham, Langenegger, Leher, Linnerer, Marold, Nudler, ™d, Plankenhofer, Reinthal, Ried, Riedler, Schliershofer, Schwarz, Schwarzöd, Seiding, Stadler, Standkirchen, Still, Strzlham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
2. Bauamt Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
3. Finanzamt Miesbach
Traunsteiner Straße 1
83714 Miesbach
Gemeinde Weyarn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.