Weyarn ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3985 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83629, 83626
Vorwahlen
08020, 08063, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adam, Aigner, Bach, Baderer, Bernecker, Bruck, Christoph, Einhaus, Erlach, Feller, Fentbach, Ferdinand, Filzer, Gotzing, Großpienzenau, Großseeham, Hainz, Harring, Hochhaus, Huber, Kleinpienzenau, Kleinseeham, Langenegger, Leher, Linnerer, Marold, Nudler, ™d, Plankenhofer, Reinthal, Ried, Riedler, Schliershofer, Schwarz, Schwarzöd, Seiding, Stadler, Standkirchen, Still, Strzlham
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
2. Bauamt Weyarn
Hauptstraße 20
83629 Weyarn
3. Finanzamt Miesbach
Traunsteiner Straße 1
83714 Miesbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.