Wiebelsheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Rhein-Hunsrück-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
532 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56291                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06766                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Borbach, KlzersMhle, Borbach, KülzersMühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Wiebelsheim  
   Hauptstraße 12  
   55413 Wiebelsheim  
2. Ordnungsamt Wiebelsheim  
   Hauptstraße 10  
   55413 Wiebelsheim  
3. Bürgerbüro Wiebelsheim  
   Bahnhofstraße 5  
   55413 Wiebelsheim  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wiebelsheim – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.