Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wiedergeltingen

Das Haufendorf liegt in einer Unterbrechung der Seitenmoräne der Wertach nördlich der Bahnlinie Buchloe – Memmingen und der Autobahn A 96 München – Lindau
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1466 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86879
Vorwahl
08241
Adresse der Gemeinde
Mindelheimer Str. 21, 86879 Wiedergeltingen
Mindelheimer Str. 21, 86879 Wiedergeltingen 86879 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Wiedergeltingen
Hauptstraße 20
87787 Wiedergeltingen

2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim

3. Bürgerbüro Wiedergeltingen
Kirchstraße 1
87787 Wiedergeltingen
Gemeinde Wiedergeltingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:30
  • Dienstag: Geschlossen
  • Mittwoch: 08:00 - 11:30
  • Donnerstag: Geschlossen
  • Freitag: 08:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.