Wiefelstede (niederdeutsch Wiefelstä) ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Ammerland
Einwohner
16.167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26215
Vorwahlen
04402, 0441, 04458, 04403
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrgge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf, Bäke, Dingsfelde, Gristede, Hassel, Hörne, Hollen, Kortebrügge, Mollberg, Nuttel, Wemkendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
2. Landkreis Ammerland
Ammerländer Heerstraße 14
26655 Westerstede
3. Einwohnermeldeamt Wiefelstede
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Gemeinde Wiefelstede – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.